Pflegekonzept
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Pflegebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches XI sind Menschen, die auf Dauer (mindestens 6 Monate) in den Breichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung einen täglichen Hilfebedarf haben.
Sie können den Antrag auf Gewährung von Leistungen telefonisch bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Ihre Krankenkasse hilft Ihnen bei Fragen oder beim Ausfüllen des Antrags.
Bereits bei der Antragstellung müssen Sie entscheiden, ob Sie Sachleistungen, Geldleistungen oder eine Kombination dieser Leistungen beziehen möchten. Die Sachleistungen werden von einem kompetenten Pflegedienst wie z. B. der Wohlfühlpflege Stuttgart übernommen und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Wenn Sie möchten, können Sie die Pflege selbst übernehmen und Pflegegeld (Geldleistung) statt Sachleistungen beziehen. Damit können Sie selbstbestimmend Angehörige, Bekannte, Nachbarn oder andere Helfer bezahlen. Eine Kombination von Sach- und Geldleistungen kann auch sinnvoll sein. Nachdem Sie den ausgefüllten Antrag bei Ihrer Pflegekasse eingereicht haben, findet ein Hausbesuch des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung statt. Hierfür wird Ihnen ein Termin telefonisch oder schriftlich mitgeteilt. Der Arzt oder die Pflegekraft ermitteln dann vor Ort, in welchen alltäglichen Lebensbereichen Sie Hilfe brauchen und was Sie selbständig bewältigen können. Daraus ergibt sich dann die Empfehlung der Pflegestufe an die Kasse. Im Anschluss bekommen Sie einen Bescheid von der Pflegekasse, in dem Ihnen mitgeteilt wird, ob und gegebenenfalls nach welcher Pflegestufe Ihnen Leistungen aus der Pflegeversicherung zustehen.
Im Anhang finden Sie eine offizielle Übersicht über Leistungen und Preise der Pflegekasse. Zu den Leistungen finden Sie auch entsprechende Beschreibungen und weiterführende Informationen. Ein Service der Wohlfühlpflege Stuttgart.
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